LZH - Rechtsanwälte und Notare
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Geschäftsbedingungen
Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) sind zunächst gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, die Kostenordnung (KostO) gilt hingegen für die Abrechnung der Tätigkeiten der Notare.

Bei einer rein beratenden Tätigkeit, soll der Rechtsanwalt allerdings auf eine sog. Honorarvereinbarung hinwirken. Eine solche Honorarvereinbarung wird z.B. im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer Rechtsberatung oder der Erstellung eines Gutachtens getroffen. In der Regel handelt es sich hier um Stundenhonorare. Sie zahlen also nur für die Zeit, die Sie den Rechtsanwalt im Rahmen einer mündlichen Beratung oder entsprechend dem notwendigen Aufwand in Ihrer Rechtsangelegenheit tatsächlich in Anspruch nehmen. Sinnvoll kann aber auch die Vereinbarung einer Pauschale sein.

Gerne informieren wir Sie in einem ersten Gespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten und bei einem Rechtsstreit über das Kostenrisiko, sofern hier eine Prognose möglich ist. Weitere Informationen zum Thema Anwaltskosten erhalten Sie hier: www.anwaltskosten.net

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte unbedingt die Versicherungsdaten mit.

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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Menschen mit geringem Einkommen können auf Antrag eine Unterstützung für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vom Staat erhalten. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts oder einer rein beratenden Tätigkeit kann Beratungshilfe, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ob Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten können, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Am Besten gehen Sie mit Ihren Einkommensunterlagen und den Nachweisen über die Kosten (Mietvertrag, Kredite etc.) vor der anwaltlichen Beratung zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und beantragen dort einen Beratungshilfeschein. Damit können Sie dann zu dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und zahlen nur einen Eigenanteil von 10,00 EUR pro Rechtsangelegenheit. Wenn Sie mehrere rechtliche Probleme haben, benötigen Sie mehrere Beratungshilfescheine. In Ausnahmefällen kann ein solcher Beratungshilfeschein von Ihrem Anwalt selbst beantragt werden.

Für die Prozesskostenhilfe (in bestimmten Verfahren auch Verfahrenskostenhilfe genannt) gibt es spezielle Formulare. Diese werden ausgefüllt und zusammen mit Ihren Unterlagen an das Gericht geschickt, bevor es zur Beschreitung des Rechtsweges kommt. Dieses entscheidet sodann, ob Sie Prozesskostenhilfe ohne Raten oder mit Raten erhalten. Mit Raten heißt, dass Sie sich an den Prozesskosten mit monatlichen Raten beteiligen müssen.

Achtung: Prozesskostenhilfe deckt immer nur Ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn der Prozess verloren geht, müssen Sie gleichwohl die Kosten der Gegenseite tragen.

Achtung: Wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten haben, sind Sie verpflichtet eine Besserung in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen dem Gericht von sich aus offen zu legen. Das Gericht fragt in der Regel auch einige Jahre nach Abschluss des Verfahrens nochmal nach. Wenn Sie beispielsweise bei Prozessbeginn arbeitslos waren und nach zwei Jahren wieder ein Gehalt beziehen, haben Sie dies dem Gericht zu melden. Das Gericht prüft dann, ob Sie sich jetzt an den Kosten beteiligen können.

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Beendigung des Mandats

Wenn das Mandat zum Abschluss gebracht worden ist, werden die entsprechenden Akten archiviert, in der Regel für mindestens 5 Jahre. Etwaige Originalunterlagen, die wir erhalten haben bekommen Sie zurück. Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit dem Anwalt das Mandat zu entziehen. In der gleichen Art und Weise hat aber auch der Anwalt die Möglichkeit das Mandat niederzulegen. Insbesondere kann dies der Fall sein wenn:
- Die Aufgabe einen anderen Charakter als zunächst angenommen annimmt
- Im Falle eines Interessenkonfliktes
- Wenn angenommen werden muss, dass das erwünschte Ergebnis aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht werden kann.

Wird das Mandat niedergelegt, sind wir auf Wunsch gerne dabei behilflich einen anderen kompetenten Anwalt oder Ratgeber zu benennen.

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Haftpflichtversicherung

Wir sind nach Kräften bemüht, Ihre Rechtsangelegenheit mit der größtmöglichen Sorgfalt zu bearbeiten und erfolgreich abzuschließen. Aber auch wir sind nur Menschen, denen Fehler unterlaufen können. Um Ihnen auch für einen solchen Fall eine gewisse Sicherheit zu bieten, sind alle Rechtsanwälte und Notare unserer Kanzlei versichert bei namhaften Deutschen Berufshaftpflichtversicherungen.

Wenn Sie Fragen zur Versicherungssumme haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Die Notare sind gesondert versichert für die notarielle Tätigkeit. Die Rechtsanwälte sind entsprechend Ihrem Tätigkeitsfeld abgesichert.

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